Luftreinhaltung
Einhaltung der Grenzwerte nach 17. BImSchV
Thermische Abfallbehandlungsanlagen unterliegen den Anforderungen der 17. BImSchV und weiteren gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz. Sie unterliegen der strengen 17. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz mit sehr niedrigen Grenzwerten für die Rauchgase. Das MHKW Kassel setzt eine mehrstufige Rauchgasreinigung ein.
Die in den Rauchgasen enthaltenen Schadstoffe werden durch mehrstufige chemische und physikalische Verfahren abgeschieden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Emissionen nicht nur die Grenzwerte einhalten, sondern deutlich unterschreiten.









